Stellungnahme zum Thema Internet-Zensur und Verfassungstreue
In den vergangenen Tagen haben Aktivisten der Piraten-Partei versucht, im Internet meine Verfassungstreue in Frage zu stellen.
Die Frage, die gestellt wurde lautete: "Wieso schränkt die SPD die einfachsten
Grundrechte durch die Internet-Zensur des Zugangserschwerungsgesetzes ein? Für
mich verstößt die SPD damit gegen das Grundgesetz.“
Ich sage klar: Die SPD verstößt damit nicht gegen das Grundgesetz. Das Gesetz ist verfassungskonform, denn Artikel 1 des Grundgesetzes schützt als oberstes Gebot die Menschenwürde. Diese
Selbstverständlichkeit in einem Rechtsstaat habe ich möglicherweise nicht
ausreichend ausgeführt.
Ich bleibe aber bei meiner festen Auffassung, dass der eingeschlagene Weg der richtige ist. Pädophilen sollte es unmöglich gemacht werden, kinderpornografische Bilder aus dem Internet anzusehen oder herunterzuladen.
Ich persönlich hoffe darauf, dass es mit
diesem Gesetz gelingt, das Problem zu verringern. Wenn deshalb irgendwo auf der
Welt nur ein Kind nicht zu pornografischen Bildern missbraucht wird, hat sich
die Zugangserschwerung gelohnt.
Bei der nötigen Güterabwägung zwischen Freiheiten für Pädophilie und Kinderschänder im Internet, die durch Zugangsbeschränkungen begrenzt werden, und dem Schutz unserer Kinder steh ich
auf der Seite der Kinder. Die Piraten sollten gut überlegen, wo sie stehen
wollen.
Wenn es die Community denn hören will: Es war Sachsens SPD unter meiner Führung, die im
vergangenen Herbst wesentliche Punkte bei der Online-Überwachung aus dem
Gesetzentwurf von Herrn Schäuble streichen konnte.